Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt

In den letzten Jahren hat ein Thema auf vielen Ebenen immer mehr an Wichtigkeit und Beachtung gewonnen. Es geht um den Schutz vor sexualisierter Gewalt. Gemeindliche und kirchliche Institutionen betrifft dieses Thema besonders, treffen hier doch viele Menschen, auch viele schutzbedürftige Menschen, aufeinander. Damit der Schutz und das Wohlbefinden dieser und aller anderen Menschen in Kirchengemeinden sichergestellt werden kann, hat die Landessynode der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) im November 2020 das „Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt“ (KGSsG) beschlossen. Das Gesetz regelt Anforderungen an die Kirchengemeinden, Maßnahmen zum Schutz und bietet Hilfestellung in Fällen, in denen sexualisierte Gewalt geschehen ist. Uns als Gemeinde liegt dieses Thema sehr am Herzen und wir beschäftigen uns zurzeit tiefgründig und eingehend damit. Unter anderem sieht das Kirchengesetz auch vor, dass jede Gemeinde ein eigenes Schutzkonzept erarbeitet. Zu diesem Zweck hat das Presbyterium eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich mit der Erstellung beschäftigt. Dieses Konzept ist vorrangig dem Schutz vor sexualisierter Gewalt gewidmet. Uns ist es jedoch wichtig, dass sich jede und jeder bei uns in der Gemeinde wohlfühlen darf, ganz unabhängig von jeglicher Einstufung potenzieller Gefährdungen. Dazu haben wir eine Potenzial- und Risikoanalyse durchgeführt. Dabei geht es darum, sich anzusehen, wo ein Risiko für eine bestimmte Person bzw. Gruppe bestehen könnte und wie dieses Risiko minimiert werden könnte. Auch soll aufgezeigt werden, wo schon besonders auf den Schutz geachtet wird. Es sollen möglichst umfassend alle Orte, Situationen und Abläufe, Personen bzw. Konstellationen von Personen untereinander innerhalb unserer Gemeinde mit einbezogen werden und die unterschiedlichen Bedürfnisse der Menschen berücksichtigt werden. Hinweise jeder Art nimmt das Presbyterium gern entgegen!
An der Minimierung möglicher Risiken werden wir weiter arbeiten. Das Schutzkonzept liegt dem KSV zur Genehmigung vor und ist abrufbar mit einem Klick auf die Überschrift.