Wiedereintritt

An wen muss ich mich wenden, wenn ich wieder in die Kirche eintreten will?

Die Pfarrer oder die Pfarrerin unserer Gemeinde vereinbaren gern einen Termin für ein Gespräch mit Ihnen, wenn Sie Ihr Anliegen vortragen. Die Wiedereintrittsstelle in Münster bietet einen zweiten Weg zur Kirche. (Mehr Informationen zu dieser Einrichtung finden Sie auf den Seiten des Kreiskirchenamtes Münster.)

Werde ich noch einmal getauft?

Die Taufe ist einmalig. Sie wird grundsätzlich von allen Kirchen gegenseitig anerkannt. Darum werden Sie bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft, auch dann nicht, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.

Und wenn ich vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe?

Dann werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Dem Gottesdienst geht in der Regel ein Taufunterricht oder eine Reihe von Gesprächen voraus. Sie können so den christlichen Glauben näher kennen lernen. Dazu melden Sie sich in Ihrem örtlichen Pfarramt an.

Muss ich mich prüfen lassen, wenn ich wieder in die Kirche eintrete?

Zumeist nicht. Vorgesehen ist in der Regel lediglich ein Gespräch mit einem Pfarrer oder einer Pfarrerin sowie die Teilnahme an einem Gottesdienst mit Teilnahme am Abendmahl. Sie sollten sich allerdings selbst prüfen, wie ernst es Ihnen mit der Kirche ist. Sie setzen Ihre Unterschrift nicht unter ein Zeitschriftenabonnement, sondern treffen eine wichtige Entscheidung.

Werde ich der Gemeinde vorgestellt?

Nicht ausdrücklich. Wenn Sie es gerne möchten, kann in einem Gottesdienst Ihr Eintritt bekannt werden.

Was habe ich von der Mitgliedschaft in der Kirche?

Lesen Sie dazu auf der Homepage der Evangelischen Kirche Deutschlands, EKD "Die Evangelische Kirche Deutschland". Dort ist zusammengestellt, wie Sie die kirchliche Arbeit durch Ihre Mitgliedschaft unterstützen und welche Angebote Ihnen direkt zugute kommen. Darüber hinaus erwerben Sie mit der Kirchenmitgliedschaft verschiedene Rechte, wie z.B. das Recht, ein Patenamt zu übernehmen, kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen (z.B. die kirchliche Trauung, das kirchliche Begräbnis) und an weiteren Angeboten Ihrer Kirchengemeinde teilzunehmen. Außerdem haben Sie dann das Recht, an den alle vier Jahre stattfindenden Wahlen zum Presbyterium teilzunehmen, selbst zu wählen oder sich in ein kirchliches Amt wählen zu lassen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sofern Sie dem Pfarrer oder der Pfarrerin nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie Ihren Personalausweis dabei haben. Außerdem werden bei einem Wiedereintritt die Daten über den Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung) und möglichst auch die Taufurkunde benötigt.

Was kostet mich der Eintritt?

Der Eintritt in die evangelische Kirche ist, im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen Stellen, kostenlos.

Was kostet mich die Mitgliedschaft? Ist sie wirklich so teuer?

Es gibt viele Kirchenmitglieder, die gar keine Kirchensteuer zahlen (z.B. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner). In der Regel müssen 9 Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlt werden. Dies gilt ab einem Bruttoeinkommen von 866,99 EUR für Ledige, 1625,99 EUR für Verheiratete und 2195,99 EUR für Verheiratete mit einem Kind. Wer 2.500 EUR brutto im Monat verdient, zahlt etwas mehr als 16 EUR Kirchensteuer monatlich. Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld. Die Kirche ist dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen. Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben: Bitte lassen Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem Wiedereintritt eintragen.

Was hat der Staat mit der Kirchensteuer zu tun?

Der Staat zieht die Kirchensteuer mit der Lohnsteuer ein. Für diese Dienstleistung zahlt die Kirche an den Staat eine Gebühr. Ein eigenes kirchliches System wäre erheblich teurer.